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Neuer Termin für die Einführung des Reiseregisters gemäß Real Decreto 933/2021

La Palma 24 | 25.09.2024 | 0 | Diesen Artikel teilen
Der Aufschub des Dekrets 933/2021 bietet Hotels und Beherbergungsbetrieben eine Verschnaufpause.
Hotel Benahoare Los Llanos de Aridane
© Michael Nguyen

Das spanische Innenministerium hat die Frist für die Einführung des neuen Reiseregisters gemäß Real Decreto 933/2021 von ursprünglich dem 1. Oktober auf den 2. Dezember 2024 verschoben. Diese Verordnung verpflichtet Reisebüros, Hotels, Campingplätze, Autovermietungen und Unterkunftsplattformen dazu, Kundendaten über eine digitale Plattform zu erfassen und zu übermitteln. Die Verbände CEAV (Verband der spanischen Reisebüros), Acave (Katalanischer Verband der Reisebüros), Fetave (Spanischer Verband der Reiseveranstalter) und UNAV (Union der Reisebüroverbände) begrüßen zwar die Verlängerung, fordern jedoch weiterhin die vollständige Abschaffung dieser Verpflichtung.

Hintergrund:

Das spanische Innenministerium unter der Leitung von Fernando Grande-Marlaska hat die Frist aus technischen Gründen verlängert. Der Anlass dafür liegt in der Herausforderung, die Datenübermittlung und Vernetzung in Regionen mit autonomen Polizeibehörden, wie zum Beispiel Katalonien (mit den Mossos d'Esquadra) oder dem Baskenland (mit der Ertzaintza), zu verbessern. Diese Regionen verfügen über eigene Polizeikräfte, die unabhängig von der nationalen Polizei operieren. Daher ist eine effektive Abstimmung zwischen den regionalen und nationalen Behörden notwendig, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Daten korrekt und sicher erfasst und ausgetauscht werden.

Kritik aus dem Tourismussektor:

Der gesamte Tourismussektor, sowohl in Spanien als auch auf europäischer Ebene, hat eine Rücknahme des Dekrets gefordert. Hauptkritikpunkte sind:

  • Unternehmen werden zur Bereitstellung von Daten verpflichtet, die sie oft nicht besitzen.
  • Es besteht ein potenzieller Konflikt mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), was bei Verstößen Strafen von bis zu 30.000 Euro nach sich ziehen könnte.
  • Die Verordnung könnte eine unverhältnismäßige administrative Belastung darstellen, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen.

Aktuelle Entwicklungen:

Das Innenministerium versicherte, weiterhin im Dialog mit den betroffenen Branchen zu stehen, um die Anpassung an die neuen Anforderungen zu erleichtern. Eine weitere Sitzung zur Klärung offener Fragen ist für den 4. Oktober geplant.

Autovermietungen sind auch erleichtert über den Aufschub.
La Palma 24 Rent a Car
© Michael Nguyen

Reaktionen der Branchenverbände:

José Manuel Lastra, Vizepräsident und Sprecher der CEAV, begrüßte die Verlängerung, forderte jedoch eine vollständige Ausnahme der Reiseagenturen von der Verordnung. Er betonte, dass die doppelte Erfassung von Daten unnötig sei und kleine Unternehmen durch die Umsetzung dieser Regelung in ihrer Existenz bedroht würden.

Die Organisationen Acave, Fetave und UNAV sehen in der Fristverlängerung zwar einen Teilerfolg, warnen jedoch davor, dass die neuen Registrierungsanforderungen weiterhin eine erhebliche Belastung für den Tourismussektor darstellen könnten. Insbesondere kleinere Unternehmen, die 95 % des Sektors ausmachen, wären betroffen.

Zur Erinnerung:

Wir haben bereits am 7. September 2023 ausführlich über das Real Decreto 933/2021 berichtet, das umfangreiche Anforderungen an die Registrierung von Reisenden für Beherbergungsbetriebe vorsieht.

Dieses Dekret wurde nun bis Dezember ausgesetzt.  Hier geht es zu unserem Artikel.

Von La Palma 24

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