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Spanisches Meldegesetz “Real Decreto 933/2021” tritt heute in Kraft

La Palma 24 | 02.12.2024 | 2 | Diesen Artikel teilen
Das Büro von La Palma 24 in der historischen Altstadt – Ihr Ansprechpartner für Ferienunterkünfte, Autovermietung und digitale Lösungen.
© Michael Nguyen

Ab heute gilt in Spanien das Real Decreto 933/2021, das Vermieter von Ferienunterkünften, Reisebüros, Hotels, Campingplätzen und Autovermietungen dazu verpflichtet, detaillierte Daten ihrer Gäste über die digitale Plattform SES Hospedajes an das Innenministerium zu übermitteln. Ziel ist es, illegale Vermietungen einzudämmen, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Welche Daten müssen gemeldet werden?

Die Verordnung schreibt vor, dass innerhalb von 24 Stunden nach Buchung und Anreise folgende Informationen übermittelt werden müssen:

  1. Bei der Buchung:
    • Adresse der Unterkunft
    • Vertragsdaten (Reservierungs-ID, Buchungsdatum, An- und Abreisedaten)
    • Zahlungsinformationen (Art der Zahlung, Beträge)
    • Persönliche Daten aller Reisenden (Name, Kontakt)
  2. Bei der Anreise (Eigentümer der Unterkunft):
    • Zusätzliche Details wie Anzahl der Zimmer, Dokumentennummern, Geburtsdaten, Nationalität, Geschlecht und Wohnort der Gäste.

Die Übertragung dieser Daten erfolgt ausschließlich über die Plattform SES Hospedajes, für die eine Anmeldung mittels certificado digital (cl@ve) erforderlich ist.

Innenansicht des Büros von La Palma 24
© Heidrun Schumann

Kritik und Herausforderungen

Die Verordnung trifft insbesondere auf Widerstand kleiner und mittelständischer Unternehmen, die den Großteil des Tourismussektors in Spanien ausmachen. Branchenverbände wie CEAV, Acave, Fetave und UNAV kritisieren:

  • Die administrative Belastung für kleinere Anbieter sei unverhältnismäßig.
  • Die Anforderungen könnten in Konflikt mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen.
  • Die doppelte Erfassung von Daten sei ineffizient.
La Palma 24 – Ihr zuverlässiger Partner auf der Insel.
© Michael Nguyen

Fristverlängerung und technische Herausforderungen

Das spanische Innenministerium hatte die ursprünglich geplante Einführung des Dekrets am 1. Oktober 2024 aufgrund technischer Herausforderungen verschoben. Grund hierfür waren Abstimmungsprobleme zwischen der nationalen Polizei und den autonomen Polizeibehörden in Regionen wie Katalonien und dem Baskenland. Mit der Verschiebung auf den heutigen 2. Dezember 2024 sollte gewährleistet werden, dass die Daten korrekt und sicher erfasst sowie ausgetauscht werden können.

Besuchen Sie diese Artikel, um weitere Details zu den neuen Meldepflichten und deren Hintergründen zu erhalten.

La Palma 24 – im Herzen der Altstadt.
© Michael Nguyen

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Haben Sie bereits Erfahrungen mit dem neuen Reiseregister gemacht oder Fragen dazu? Teilen Sie Ihre Gedanken in den Kommentaren – wir freuen uns auf einen offenen Austausch mit Ihnen!

Von La Palma 24

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2 Comments

  1. Ron says:

    Good people disobey bad laws.

    1. Roland says:

      @ Hi Ron,
      too bad there are only a few of us….

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