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Pflegebedürftig – was tun?

Daniela Flemming | 17.12.2022 | 7 | Diesen Artikel teilen
© Pixabay

Das hatten sich Frau und Herr Steinmann* ganz anders vorgestellt: anstatt ein unbeschwertes Rentenleben im angenehmen Klima von La Palma genießen zu können, erleidet Frau Steinmann einen Schlaganfall und wird dauerhaft Pflege, Betreuung und Unterstützung benötigen.

Die finanzielle Frage der medizinischen Behandlung ist schnell geklärt, denn das Ehepaar Steinmann war von Anbeginn ihrer La Palma-Zeit über ihre deutsche Krankenkasse (Formular E 121) bei der spanischen Seguridad Social angemeldet. Somit ist das Ehepaar Steinmann auch im Krankheitsfall auf La Palma abgesichert.

Wie aber sieht es mit der Pflege aus? Herr Steinmann wird diese alleine nicht bewältigen können und zusätzlich Hilfe brauchen. Hier – und das ist die gute Nachricht- greift die Deutsche Pflegeversicherung, denn die Ansprüche der Pflegeversicherung bleiben auch bei einem dauerhaften Leben im Ausland erhalten. Die Beantragung von Pflegegeld läuft daher über die deutsche Krankenkasse, bei der Frau Steinmann nach wie vor Mitglied ist.

Antrag auf Pflegegeld

Sobald abzusehen ist, dass Frau Steinmann fortgesetzt Hilfe brauchen wird, und diese Feststellung kann oft bereits im Krankenhaus gemacht werden, sollte Herr Steinmann telefonisch die deutsche Pflegekasse informieren und einen Antrag auf Pflegegeld stellen. Als sehr hilfreich hat es sich in der Vergangenheit erwiesen, sich den Namen des/der Sachbearbeiter/in geben zu lassen, damit Herr Steinmann bei späteren telefonischen Rückfragen stets den gleichen Ansprechpartner/in hat.

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Sinnvoll ist es auch, sich das Datum des Telefongesprächs zu notieren, denn das Pflegegeld wird vom Tag der Antragstellung an rückwirkend gezahlt.

Nach diesem Telefongespräch schickt die Pflegekasse ihrer Versicherten Frau Steinmann entsprechende Formulare zu.

Diese müssen ausgefüllt und umgehend zurückgesandt werden. Daraufhin bekommt Frau Steinmann die schriftliche Bestätigung, dass der Antrag auf Pflegegeld eingegangen ist.

Gleichzeitig teilt ihr die Pflegekasse mit, dass sich eine Gutachterin des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen), in unserem Fall für La Palma Frau Carla Masa, bei ihnen melden wird, um im Auftrag des MDK bei einem Besuch die Einschränkung der Selbständigkeit und damit den Hilfebedarf, ausgedrückt in Pflegegraden, festzustellen.

Keine Angst vor der Begutachtung

Dieser Termin zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit ist in der Regel für alle Betroffenen und somit auch für das Ehepaar Steinmann mit besonderer Aufregung verbunden, hängt doch von der Eingruppierung die Höhe des Pflegegeldes ab! Beide überlegen schon Tage vorher, was Frau Steinmann jetzt alles nicht mehr kann, was Herr Steinmann übernehmen muss und wie sie der Gutachterin gemeinsam deutlich machen können, wie schwierig ihr Leben jetzt ist.

Seit dem 01.01.2017 haben 5 Pflegegrade die bis dahin geltenden 3 Pflegestufen abgelöst. Die Höhe des Pflegegrades ist abhängig vom Grad der Einschränkung der Selbständigkeit. Das heißt im Beispiel: kann Frau Steinmann selbständig essen oder muss ihr das Essen von einer anderen Person angereicht werden? Nach einem detaillierten Punktesystem werden nun alle Einschränkungen der Selbständigkeit ermittelt. Je höher die Punktezahl, desto höher der Pflegegrad und damit das Pflegegeld.

Damit sich die Gutachterin zunächst einen Überblick über Diagnosen, durchgeführte Therapien und ärztliche Empfehlungen verschaffen kann, sollte das Ehepaar Steinmann in Vorbereitung auf ihren Besuch alle vorhandenen Berichte, seien sie deutsch oder spanisch abgefasst, möglichst in chronologischer Reihenfolge bereithalten. Und damit sich die Gutachterin während ihres Besuches ein umfassendes Bild von der eingeschränkten Selbständigkeit Frau Steinmanns, vom tatsächlichen Pflegeablauf bzw. Unterstützungsaufwand machen kann, ist es unbedingt empfehlenswert, im Vorhinein ein Pflegetagebuch von ca. einer Woche Dauer anzufertigen.

Hierin sollte aufgezeichnet sein, wobei Frau Steinmann Hilfe, komplett oder teilweise, benötigt. Darüber hinaus macht sich die Gutachterin ein Bild über die häusliche Pflegesituation. Den abschließenden Bericht schickt sie dann der Pflegekasse Frau Steinmanns zu. Die Pflegekasse ermittelt nun den Pflegegrad und teilt nach angemessener Zeit ihrer Versicherten schriftlich mit, ob und welchen Pflegegrad sie erhält.

Nach der Begutachtung

Die Beeinträchtigungen von Frau Steinmann sind leider recht umfangreich, weshalb sie Pflegegrad III zuerkannt bekommt. Das heißt, ihr stehen jetzt monatlich 545 Euro als Hilfe zur Pflege zur Verfügung. Nun kann sie beispielsweise eine frei praktizierende Krankenschwester oder eine angelernte Hilfsperson, die man per Mundpropaganda oder durch Kleinanzeigen in den hiesigen Journalen findet, mit ihrer Pflege beauftragen und diese vom Pflegegeld direkt bezahlen. Eine Abrechnung über einen ambulanten Pflegedienst gibt es hierzulande nicht, alle Entlohnungen erfolgen auf dem direkten Wege. Möglich ist aber auch eine pflegerische Grund- oder Teilversorgung durch das Centro de salud des jeweiligen Wohnortes. Dies muss mit dem jeweiligen Centro de salud individuell nach deren Möglichkeiten und Kapazitäten besprochen werden, auch in Bezug auf die fachliche medizinische Behandlung.

Mit dem Erhalt des Pflegegeldes gehen Frau und Herr Steinmann allerdings auch eine Verpflichtung ein: Sie müssen gegenüber der Pflegekasse halbjährlich (bei Pflegegrad II und III) nachweisen, dass sie sich in Bezug auf die durchzuführende Pflege beraten lassen und dass die Pflege qualifiziert und sicher ist.

Dieser Nachweis in Form eines Pflegeattestes wird vom Centro de salud, einem Arzt, einer zugelassenen Krankenschwester/-pfleger oder dem Roten Kreuz ausgestellt.

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Die Eheleute Steinmann müssen sich jedes halbe Jahr (bei Pflegegrad IV und V vierteljährlich) an eine dieser Stellen wenden und das von ihnen ausgestellte Pflegeattest ihrer Pflegekasse in Deutschland zukommen lassen.

Sollte sich der Pflegeaufwand erhöhen, weil sich zum Beispiel Frau Steinmanns Selbständigkeit weiter verringert hat, so kann eine Höherstufung beantragt werden. Das Verfahren ist identisch mit dem Erstantrag: Anruf bei der Pflegekasse, Höherstufungsantrag bekunden, warten auf die Bestätigung und die Gutachterin des MDK, Pflegetagebuch (empfohlen), aus dem der erhöhte Bedarf hervorgeht führen, Begutachtung und anschließenden Bescheid abwarten. Falls der Bescheid nicht den Erwartungen entspricht, kann auf dem gleichen Weg Widerspruch eingelegt werden.

Was die Pflegekasse nicht übernimmt

Anders als in Deutschland – und das ist die schlechte Nachricht- übernimmt im Ausland keine gesetzliche Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfsmittel und erteilt auch keine Zuschüsse für bauliche Veränderungen. Das ist im Fall von Frau Steinmann besonders schmerzlich, denn das Badezimmer müsste unbedingt behindertengerecht verändert werden. Haltegriffe an Dusche, Toilettensitzerhöhung, Handwaschbeckenanpassung usw., die die Durchführung der Körperpflege erleichtern, sicherer machen und die Frau Steinmann mehr Selbständigkeit ermöglichen, müssen aus eigener Tasche bezahlt werden.

Auch Rollator, Rollstuhl, Toilettenstuhl und Pflegebett gehen auf eigene Rechnung. Hierzu aber existiert auf der Insel ein lebhafter „Gebraucht-Markt“ in den verschiedenen Kleinanzeigenjournalen oder ebenfalls per Mundpropaganda.

Inkontinenzmaterial und Katheterbeutel hingegen zählen zu medizinischen Hilfsmitteln und erfordern, sollen sie von der Spanischen Seguridad Social übernommen werden, deshalb eine ärztliche Verordnung (Rezept) mit Diagnose und den benötigten, ganz speziellen Materialien.

Fazit:
Der Traum, auf La Palma seinen Lebensabend zu verbringen, muss nicht zwangsläufig ausgeträumt sein, wenn eine plötzliche (durch Unfall, Schlaganfall etc.) oder aber schleichend sich erhöhende (bei chronischer Erkrankung wie Parkinson, MS, Demenz etc.) Pflegebedürftigkeit auftritt. Die medizinische Versorgung ist durch die Seguridad Social gesichert, den Zuschuss zur Pflege erhält der/die in Deutschland gesetzlich Versicherte durch seine Pflegekasse. Selbst erkrankte, in Deutschland zurückgebliebene alte Eltern können in Absprache mit Kranken- und Pflegekasse nach La Palma nachgeholt und hier versorgt werden. Wichtig ist immer der Erstkontakt mit der Krankenkasse. Dies gilt für die gesetzlichen ebenso wie für die privaten Kassen.

Umfassende Informationen sowie Formulare zum Ausdrucken erhalten sie unter www.dvka.de (Krankenversicherung Ausland), www.krankenkassenzentrale.de, www.krankenkassen.de und der offiziellen Website Ihrer Krankenkasse.

*Name geändert

Daniela Flemming
mit besonderem Dank an Carla

Von Daniela Flemming

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7 Comments

  1. Anonymous says:

    Sehr guter Kommentar.

  2. Behrens says:

    Sehr informativer Artikel, vielen Dank.
    Sehr bald reise ich wieder auf die Isla Bonita.
    Dieses Mal werden es drei Wochen. Ich habe MS,
    bin mit Rolllator und Scooter unterwegs und meine Frage:
    Kann ich auf La Palma auch ein Rollstuhl mieten?
    Soll für kürzere Wege im Haus sein.

    Vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
    Viele Grüße Jutta Behrens

    1. La Palma 24 says:

      Hallo Frau Behrens, wir haben im Internet nachgeschaut und haben diese Seite gefunden. http://www.sillas-de-ruedas.es/sillas-de-ruedas-santa-cruz-de-la-palma.html Herzliche Grüße von Ihrem Redaktionsteam

    2. Micki says:

      Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe ihren Bericht über die Altenpflege gelesen können Sie mir bitte die Tel Nr von Frau Carla Masa übermitteln das ich Sie kontaktieren kann. Sie würden mir sehr helfen. Danke liebe Grüße Heidi Weber

      1. La Palma 24 says:

        Hallo Frau Weber, Frau Carla Masa ist hier auf La Palma nicht mehr tätig. Wir haben aber die folgenden Informationen bekommen. Vorraussetzung für die Pflege ist, dass Ihre Mutter in Deutschland Kranken- und Pflegeversichert ist. Sie muss dort dann in die dementsprechende Pflegestufe eingestuft werden. Ihre Mutter hat dann Anspruch, die Pflegeleistung in allen EU Ländern in Anspruch zu nehmen, dies ist in dem dementsprechenden Gesetz der EU geregelt. Die Kranken- bzw. Pflegeversicherung in Deutschland informiert dann den Pflegedienst vor Ort und leitet alles erforderliche in die Wege. Herzliche Grüsse von Ihrem Redaktionsteam

  3. Micki says:

    Hallo meine Mutter lebt auf la Palma, jetzt braucht sie Pflege also Hilfe im Alltag, sie vergisst alles z.b. zu essen Tabletten zu nehmen usw sie braucht Hilfe welche Adressen für Pfleger in die Wohnung kommen . Danke

    1. La Palma 24 says:

      Hallo, vielen Dank für Ihren Kommentar. Sie finden unter den folgenden Seiten Informationen über Anbieter einer persönlichen Pflege https://pflegedienst-lapalma.de/kontakt-impressum.html und https://uwe-s-meschede.de/lasalastest/team.php Herzliche Grüsse von Ihrem Redaktionsteam

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