Seit Anfang 2024 stehen Autofahrer in Spanien zahlreichen wichtigen Änderungen im Straßenverkehr gegenüber. Diese Entwicklungen umfassen ein breites Spektrum, von der Implementierung modernster Technologien bis hin zu legislativen Anpassungen. Offiziellen Angaben zufolge zielen diese Neuerungen darauf ab, die Sicherheit auf den Straßen zu verbessern, die Umweltbelastung zu reduzieren und den Umgang mit Verkehrsangelegenheiten zu optimieren. Hier ein detaillierter Überblick über die wichtigsten Neuerungen und Änderungen, die Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer ab diesem Jahr beachten müssen.
Welche Dokumente müssen Autofahrer und Motorradfahrer in Spanien mit sich führen?
Jedes Jahr bringt Spanien Neuerungen im Bereich des Straßenverkehrs. Mit dem Jahr 2024 sind bereits einige neue Vorschriften in Kraft getreten, und es stehen weitere Änderungen sowie Planungen bevor. Generell müssen Autofahrer und Motorradfahrer stets den Führerschein (carnet de conducir), den Fahrzeugschein (permiso de circulación) und die TÜV-Karte (ITV, tarjeta de la inspección técnica) bei sich führen.
Diese drei Dokumente – der Führerschein, der Fahrzeugschein und die TÜV-Karte – müssen in Originalform oder als beglaubigte Kopie (letzteres nur innerhalb Spaniens) bei jeder Fahrt mitgeführt werden. Das Mitführen der Versicherungspolice oder der Quittung der letzten Versicherungszahlung ist hingegen nicht mehr erforderlich.
Dies gilt auch für Touristen, die in Spanien ein Fahrzeug mieten. Bei Fehlen eines der erforderlichen Dokumente kann ein Bußgeld von zehn Euro pro fehlendem Dokument verhängt werden.
Sollten Autofahrer ihre Fahrzeugpapiere verlieren oder diese gestohlen werden, ist es notwendig, dies bei der Polizei zu melden. Zudem muss ein Termin bei der Verkehrsbehörde (DGT) und beim TÜV (ITV) zur Beantragung von Duplikaten vereinbart werden. Für Fahrten ins Ausland ist zusätzlich zur Mitnahme der Original-Fahrzeugpapiere auch die Grüne Karte oder die internationale Versicherungskarte erforderlich.
Digitale App „miDGT“
Die Dirección General de Tráfico (DGT), Spaniens Straßenverkehrsbehörde, bietet auf ihrer Website Informationen zur „miDGT“ Smartphone-App an. Durch diese App können Autofahrer den Führerschein – der bald als EU-weit gültiger digitaler Führerschein verfügbar sein wird –, den Fahrzeugschein und die ITV-Karte digital bei sich führen.
Diese digitalen Versionen sind rechtlich den physischen Dokumenten gleichgestellt. Zusätzlich ermöglicht die App den Zugriff auf eine Vielzahl von Informationen und Diensten rund um das Fahrzeug und den Straßenverkehr.
Dazu gehören die Abfrage und Bezahlung von Bußgeldern, der aktuelle Punktestand des Führerscheins, die Möglichkeit, Termine bei der Straßenverkehrsbehörde zu vereinbaren, die Einsicht in Fahrzeugpapiere sowie die Meldung eines Verlusts dieser Dokumente.
V16-Notlicht macht das Warndreieck im Straßenverkehr Spaniens für Autofahrer überflüssig
Ab 2024 wird das traditionelle Warndreieck, das bisher auf Spaniens Straßen zur Kennzeichnung von Pannen und Unfällen diente, durch die V16-Lichtsignalanlage ersetzt. Diese Anlage, auch als V16-Notlicht bezeichnet, besteht aus einem blinkenden orangefarbenen 360-Grad-Licht, das die Sichtbarkeit eines havarierten Fahrzeugs verbessern soll. Es kann bequem auf dem Fahrzeugdach angebracht werden, ohne dass der Fahrer das Auto verlassen muss.
Die V16-Anlage übermittelt bei Aktivierung nicht nur visuelle Signale, sondern sendet auch den Standort des Fahrzeugs in Echtzeit an die digitale Plattform 3.0 der spanischen Straßenverkehrsbehörde DGT. Die Batterie des Geräts ist auf eine Lebensdauer von mindestens 18 Monaten ausgelegt. Autofahrer müssen das V16-Gerät im Handschuhfach mitführen.
Es gibt eine Übergangsfrist bis Ende 2025, um sich mit dieser neuen Ausrüstung auszustatten; ab dem 1. Januar 2026 ist das Mitführen des V16-Notlichts gesetzlich vorgeschrieben. Beim Kauf ist darauf zu achten, dass das Gerät von der DGT anerkannt ist, was normalerweise auf der Verpackung vermerkt ist. Die DGT informiert auf ihrer Webseite auch über die zugelassenen V16-Marken.
Spanien führt B1-Führerschein ein: Neue Möglichkeiten für junge Fahrer und Förderung der Elektromobilität
In Spanien gibt es eine wichtige Neuerung für junge Fahrer: Ab sofort können Personen ab 16 Jahren den B1-Führerschein machen. Dieser Führerschein berechtigt zum Führen von vierrädrigen und dreirädrigen Fahrzeugen, die bis zu 400 Kilogramm wiegen, eine maximale Leistung von 15 kW haben und Geschwindigkeiten bis zu 90 km/h erreichen können.
Um den B1-Führerschein zu erhalten, müssen die Bewerber sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung bestehen.
Die Einführung des B1-Führerscheins zielt darauf ab, insbesondere bei der jungen Bevölkerung die Elektromobilität zu fördern. Zudem bietet der B1 eine kosteneffizientere Alternative zum herkömmlichen B-Führerschein. Der B1-Führerschein ist drei Jahre gültig, nach deren Ablauf besteht die Möglichkeit, auf den regulären B-Führerschein umzusteigen.
Umweltzonen in Großstädten ab 2024
Spanien setzt auf Umweltzonen in Städten, um den ökologischen Fußabdruck im urbanen Verkehr zu verringern. Laut dem Gesetz "Klimawandel und ökologischer Wandel" sind alle Städte mit über 50.000 Einwohnern und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern, die erhöhte Schadstoffwerte aufweisen, verpflichtet, ZBEs (Zonas de Bajas Emisiones) oder Niedrigemissionszonen einzurichten. Ein Beispiel für eine fortschrittliche Umsetzung dieser Richtlinie ist Benidorm an der Costa Blanca.
Informationen zu den Niedrigemissionszonen, die bereits etabliert sind, können auf der Webseite des Automobilclubs Race abgerufen werden. In Spanien gibt es verschiedene Umweltplaketten: Null-Label (blau) für Plug-in-Hybride mit einer elektrischen Reichweite von bis zu 40 Kilometern, Brennstoffzellen- und Elektrofahrzeuge.
ECO (blau und grün) für nicht Plug-in-Hybride, Erdgasfahrzeuge und Plug-in-Hybride mit einer Reichweite von höchstens 40 Kilometern im Elektromodus. Umweltzeichen C (grün) für Benziner ab 2006 und Dieselfahrzeuge ab September 2015. Kennzeichnung B (gelb) für Benziner die zwischen 2001 und 2005 sowie Diesel die zwischen 2006 und August 2015 zugelassen wurden. Die Aufkleber sind in spanischen Postämtern (Correos) für 5 Euro erhältlich.
Geplante Regeln für Motorradfahrer
Die DGT und der spanische Innenminister Fernando Grande-Marlaska haben kürzlich Pläne für neue Sicherheitsvorschriften für Motorradfahrer im Jahr 2024 angekündigt. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Pflicht zum Tragen eines Integral- oder Modulhelms, der sowohl Gesicht als auch Nacken umfassend schützt.
Zusätzlich wird für Fahrer mit einem mindestens drei Jahre alten Führerschein der Klasse B, die Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimetern fahren möchten, die verpflichtende Teilnahme an einem speziellen Kurs eingeführt.
Ein weiterer Bestandteil der neuen Regelungen ist die Verpflichtung zum Tragen spezieller Motorradhandschuhe in Spanien, die der Norm EN 13594 entsprechen müssen.
Diese europäische Norm setzt strenge Anforderungen an die Herstellung und Prüfung von Motorradhandschuhen, einschließlich Kriterien wie Abriebfestigkeit, Schnittfestigkeit, Reißfestigkeit und Stoßdämpfung, um den Schutz der Hände bei Unfällen oder Stürzen zu maximieren.
Neue Regelungen für Führerscheine von Senioren in Spanien
Unter den neuen Verkehrsregeln in Spanien müssen Senioren ihren Führerschein nun häufiger erneuern. Für Personen über 65 Jahre verkürzt sich das Intervall von zehn auf fünf Jahre. Für diejenigen, die über 70 Jahre alt sind, ist eine Erneuerung sogar alle zwei Jahre erforderlich. Zur Verlängerung des Führerscheins ist ein psychophysisches Zertifikat notwendig, das auf Grundlage von Tests zur Antizipation und Koordination, Untersuchungen der Hör- und Sehkraft sowie einer allgemeinen Gesundheitsüberprüfung ausgestellt wird.
In Spanien können Senioren zur Erneuerung ihres Führerscheins jedes autorisierte Fahrertauglichkeitszentrum (Centro de Reconocimiento de Conductores) aufsuchen.
Diese Zentren bieten normalerweise auch die Möglichkeit, das erforderliche Passfoto direkt vor Ort zu machen. Die Standardgebühr für die Erneuerung eines Führerscheins (tasa 4.3) beträgt derzeit 24,58 Euro.
Die Kosten für die ärztliche Untersuchung und den psychotechnischen Test variieren zwischen 20 und 60 Euro.
EU fordert Event Data Recorder in Neufahrzeugen und Energiepass für Elektroautos
Ab Juli 2024 führt die Europäische Union (EU) eine wichtige Neuerung im Straßenverkehr ein: Alle neu verkauften Fahrzeuge müssen mit einem Event Data Recorder (EDR) ausgestattet sein. Dieses Gerät, das ähnlich wie die seit den 1960er Jahren in Flugzeugen verwendeten Black Boxes funktioniert, soll die Analyse von Verkehrsunfällen revolutionieren. Laut einem Bericht von Infoboe wird die Einführung des EDR-Systems verpflichtend für Personenkraftwagen der Klasse M1, also Fahrzeuge mit bis zu acht Sitzplätzen, sowie für Nutzfahrzeuge der Klasse N1, also Lastkraftwagen und Kleintransporter bis zu einem Gewicht von 3.500 Kilogramm. Diese Regelung gilt ausschließlich für neu zugelassene Fahrzeugmodelle.
Die Europäische Kommission hat kürzlich entschieden, dass alle Elektrofahrzeuge, die ab Februar 2027 in der EU verkauft werden, mit einem sogenannten Batteriepass ausgestattet sein müssen.
Dieses digitale Dokument, das in drei Jahren obligatorisch wird, soll es ermöglichen, die Herkunft der bei der Herstellung verwendeten Rohstoffe zu verfolgen, wobei wahrscheinlich die Blockchain-Technologie zum Einsatz kommt.
Der Batteriepass wird ein digitales Dokument sein, das fest mit der Fahrgestellnummer des Fahrzeugs verbunden ist und einen QR-Code enthält, der von Werkstätten und Händlern genutzt werden kann.
Spaniens ITV-Aufkleber: Tradition trifft auf technologische Innovation
Der ITV-Aufkleber, traditionell in der oberen rechten Ecke der Windschutzscheibe älterer Fahrzeuge in Spanien angebracht, dient als Nachweis, dass das Auto die technische Überprüfung bestanden hat. Diese Kontrollen sind alle zwei Jahre für Autos zwischen vier und zehn Jahren und jährlich für Fahrzeuge über zehn Jahre alt vorgeschrieben. Die Plaketten, die in den Farben Grün, Rot oder Gelb erhältlich sind, erleichtern der Polizei die schnelle Überprüfung, ob ein Fahrzeug die ITV-Inspektion erfolgreich absolviert hat.
Die DGT weist darauf hin, dass die Tage der traditionellen ITV-Plaketten in Spanien möglicherweise gezählt sind, obwohl eine Änderung noch nicht unmittelbar bevorsteht.
Ein geplantes neues System soll es den Verkehrsbehörden erleichtern, bei Straßenkontrollen schnell den Zustand eines Fahrzeugs zu bewerten, relevante Daten zu erfassen und zu überprüfen, ob alle erforderlichen Bedingungen erfüllt sind.
Dieses System wird elektronisch sein und durch eine App gesteuert, die über Smartphones bedient werden kann. Bis dahin gilt weiterhin, dass das Fehlen einer ITV-Plakette an der Windschutzscheibe mit einem Bußgeld von 100 Euro geahndet wird, selbst wenn der Aufkleber anderswo am oder im Fahrzeug angebracht ist.
Von Dörthe
Und was gilt bei Mietwagen
Es ist wichtig, dass alle Fahrer, inklusive Touristen, die in Spanien ein Fahrzeug mieten, die aktuellsten Anforderungen und Änderungen im Straßenverkehr beachten.
Dann sollte wohl für alle Autovermieter verpflichtend sein, das Fahrzeugschein und TÜV-Karte bei Übergabe ausgehändigt werden.