
Entscheidende Änderungen auf Spaniens Straßen
Die spanische Verkehrsbehörde Dirección General de Tráfico (DGT) hat seit dem 1. Januar 2025 eine Reihe neuer Verkehrsregeln eingeführt, die vor allem die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern und an die aktuellen Mobilitätsanforderungen angepasst werden sollen. Die wichtigsten Neuerungen betreffen unter anderem Radfahrer, Motorradfahrer, Senioren und Autofahrer.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
1. Neue Vorschriften für Radfahrer
- Helmtragepflicht für alle Radfahrer, unabhängig von Alter oder Straßentyp.
- Verpflichtendes Tragen reflektierender Kleidung oder Zubehör bei schlechten Sichtverhältnissen.
- Autofahrer müssen beim Überholen von Radfahrern einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und ihre Geschwindigkeit um 20 km/h reduzieren.
2. Strengere Alkohol- und Drogentests
- Die erlaubte Blutalkoholgrenze in Spanien wurde auf 0,2 Promille gesenkt. Diese neue Regelung soll im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten, ein genaues Datum für die Umsetzung dieser Änderung wurde jedoch noch nicht festgelegt
- Bei positivem Drogentest erfolgt der sofortige Entzug des Führerscheins, unabhängig von der Menge.
3. Neue Überholverbote bei schlechten Wetterbedingungen
- Auf mehrspurigen Straßen ist das Überholen bei starkem Regen, Schnee oder Nebel verboten.
- Die linke Spur muss für Notfallfahrzeuge freigehalten werden.
4. Verschärfte Schutzmaßnahmen für Motorradfahrer
- Integral- oder Modulhelme sowie Schutzhandschuhe mit CE-Zeichen sind auf Überlandstraßen vorgeschrieben. Festes Schuhwerk ist generell Pflicht.
5. Neue Vorschriften für E-Scooter
- Helmpflicht für alle Fahrer.
- Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung.
- Nutzung nur auf Radwegen und ausgewiesenen Straßenbereichen – Gehwege sind tabu.
6. Neue Regelungen für Senioren
- Die Führerscheinverlängerung für Personen über 65 Jahre muss alle fünf Jahre erfolgen.
- Ab dem 70. Lebensjahr ist eine Verlängerung alle zwei Jahre notwendig, inklusive medizinischer Untersuchung.
7. Einführung von Rettungsgassen
- Bei Staus müssen Autofahrer eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge bilden.
- Fahrzeuge auf der linken Spur weichen nach links aus, die auf der rechten Spur nach rechts.
8. Nutzung des Standstreifens durch Motorradfahrer
- Motorradfahrer dürfen bei Stau den Standstreifen mit maximal 30 km/h befahren.
- Vorrang für Notfallfahrzeuge bleibt bestehen.
9. Erweiterung der Radarkontrollen
- Neue Radargeräte zur Überwachung der Geschwindigkeit auf Landstraßen und Autobahnen.
- Erweiterung der Abschnittskontrollen zur Messung von Durchschnittsgeschwindigkeiten.
10. Verschärfung der Umweltzonen
- In vielen Städten werden Fahrzeuge ohne Umweltplakette aus bestimmten Stadtgebieten ausgeschlossen.
- Zugangsbeschränkungen für emissionsintensive Fahrzeuge.

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Strafen für Verstöße
- Helmpflicht: Wer ohne Helm auf einem Fahrrad, Motorrad oder E-Scooter fährt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 200 Euro rechnen.
- Missachtung der Rettungsgasse: Bußgelder bis zu 500 Euro und Punktabzug vom Führerschein.
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss: Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro und Führerscheinentzug.
- Überhöhte Geschwindigkeit: Erhöhte Bußgelder und neue Radarkontrollen auf Landstraßen und Autobahnen.
- Fehlende Umweltplakette: In Städten mit Umweltzonen drohen Strafen von bis zu 200 Euro.

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Neue Regelung für das Fahren von 125-ccm-Motorrädern mit dem Klasse-B-Führerschein

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Seit 2004 dürfen Personen mit einem Klasse-B-Führerschein und mindestens drei Jahren Fahrpraxis Motorräder bis 125 ccm fahren. Ab 2025 wird dies jedoch nur noch nach erfolgreicher Absolvierung eines verpflichtenden Kurses möglich sein.
Details zum neuen Kurs:
- Gilt nicht rückwirkend: Fahrer, die bereits vor der Einführung der neuen Regelung mit ihrem Klasse-B-Führerschein ein 125-ccm-Motorrad fuhren, sind nicht betroffen.
- Kursumfang: 7 Stunden (2 Stunden Theorie, 5 Stunden Praxis).
- Schwerpunkt: Sicherheitsmaßnahmen und Fahrtechniken.
- Pflichtausrüstung: Während der praktischen Ausbildung sind Helm und Handschuhe verpflichtend.
Wer ist betroffen?
- Fahrer, die erst nach der Einführung der neuen Regelung die drei Jahre Fahrpraxis mit dem Klasse-B-Führerschein erreichen.
- Beispiel: Ein Autofahrer, der 2023 seinen Führerschein gemacht hat, muss 2026 vor dem Fahren eines 125-ccm-Motorrads den Kurs absolvieren.
Mit dieser Maßnahme will die DGT die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und die Unfallzahlen unter Motorradfahrern reduzieren, da diese 2024 rund 37 % der Verkehrstoten in städtischen Gebieten ausmachten.
Bewährter Service am neuen Standort – La Palma 24 mit Autos & Motorrädern auf La Palma

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Früher in Todoque, heute in Los Llanos: Unser Büro fiel 2021 dem Vulkanausbruch zum Opfer, doch unsere Leidenschaft für Mobilität auf La Palma bleibt. Seitdem sind wir in Los Llanos, in der Calle Fernández Taño 5, direkt hinter der Kirche für euch da.
Ob Mietwagen oder Motorräder – wir sorgen dafür, dass ihr die Insel flexibel und bestens ausgerüstet erkunden könnt! 🚗🏍

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Von La Palma 24
Helm auf dem Fahrrad mit mir nicht.Fahrrad werde ich verschenken.Die anderen Verordnungen finde ich gut.Vorallen das unsere älteren Fahrer zum Test müssen.
Ich verstehe die Aufregung über Helme auf dem Fahrrad nicht. Ein Sturz ohne Helm kann ziemlich heftige Folgen haben. Hier in Deutschland ist es schon teilweise auf Straßen gefährlich. La Palma hat nich teilweise heftigerer Straßen und Wege zu bieten. Es ist einfach nur vernünftig einen Helm zu tragen. Muss immer erst etwas passieren, bis manche wach werden.
Vielleicht sind das ja bereits die Folgen eines Sturzes ohne Helm. 😉
Die Spanier passen sich offensichtlich der allgemeinen Regelungswut an.
Passt zu der sozialistischen Regierung. Demnächst wird auch wohl noch geregelt, von wann bis wann man sch… darf. Europa ist auf einem kompletten Irrweg. Und sie werden nicht aufhören !