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Neue Verkehrsregeln in Spanien seit 1. Januar 2025

La Palma 24 | 14.03.2025 | 4 | Diesen Artikel teilen
Neue Verkehrsregeln in Spanien – DGT informiert über Vorschriften und Strafen. © DGT

Entscheidende Änderungen auf Spaniens Straßen

Die spanische Verkehrsbehörde Dirección General de Tráfico (DGT) hat seit dem 1. Januar 2025 eine Reihe neuer Verkehrsregeln eingeführt, die vor allem die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern und an die aktuellen Mobilitätsanforderungen angepasst werden sollen. Die wichtigsten Neuerungen betreffen unter anderem Radfahrer, Motorradfahrer, Senioren und Autofahrer.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

1. Neue Vorschriften für Radfahrer

  • Helmtragepflicht für alle Radfahrer, unabhängig von Alter oder Straßentyp.
  • Verpflichtendes Tragen reflektierender Kleidung oder Zubehör bei schlechten Sichtverhältnissen.
  • Autofahrer müssen beim Überholen von Radfahrern einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und ihre Geschwindigkeit um 20 km/h reduzieren.

2. Strengere Alkohol- und Drogentests

  • Die erlaubte Blutalkoholgrenze in Spanien wurde auf 0,2 Promille gesenkt. Diese neue Regelung soll im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten, ein genaues Datum für die Umsetzung dieser Änderung wurde jedoch noch nicht festgelegt​
  • Bei positivem Drogentest erfolgt der sofortige Entzug des Führerscheins, unabhängig von der Menge.

3. Neue Überholverbote bei schlechten Wetterbedingungen

  • Auf mehrspurigen Straßen ist das Überholen bei starkem Regen, Schnee oder Nebel verboten.
  • Die linke Spur muss für Notfallfahrzeuge freigehalten werden.

4. Verschärfte Schutzmaßnahmen für Motorradfahrer

  • Integral- oder Modulhelme sowie Schutzhandschuhe mit CE-Zeichen sind auf Überlandstraßen vorgeschrieben. Festes Schuhwerk ist generell Pflicht.

5. Neue Vorschriften für E-Scooter

  • Helmpflicht für alle Fahrer.
  • Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung.
  • Nutzung nur auf Radwegen und ausgewiesenen Straßenbereichen – Gehwege sind tabu.

6. Neue Regelungen für Senioren

  • Die Führerscheinverlängerung für Personen über 65 Jahre muss alle fünf Jahre erfolgen.
  • Ab dem 70. Lebensjahr ist eine Verlängerung alle zwei Jahre notwendig, inklusive medizinischer Untersuchung.

7. Einführung von Rettungsgassen

  • Bei Staus müssen Autofahrer eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge bilden.
  • Fahrzeuge auf der linken Spur weichen nach links aus, die auf der rechten Spur nach rechts.
Sicher unterwegs – Helmpflicht und Rücksicht im Straßenverkehr sind für Radfahrer entscheidend.
© Michael Nguyen
Genuss ja, aber nicht am Steuer – Alkohol und Autofahren passen nicht zusammen.
© Michael Nguyen
Hohe Strafen für gefährliche Verstöße – Punkteverlust und Bußgelder bis 1000 Euro möglich. © DGT

8. Nutzung des Standstreifens durch Motorradfahrer

  • Motorradfahrer dürfen bei Stau den Standstreifen mit maximal 30 km/h befahren.
  • Vorrang für Notfallfahrzeuge bleibt bestehen.

9. Erweiterung der Radarkontrollen

  • Neue Radargeräte zur Überwachung der Geschwindigkeit auf Landstraßen und Autobahnen.
  • Erweiterung der Abschnittskontrollen zur Messung von Durchschnittsgeschwindigkeiten.

10. Verschärfung der Umweltzonen

  • In vielen Städten werden Fahrzeuge ohne Umweltplakette aus bestimmten Stadtgebieten ausgeschlossen.
  • Zugangsbeschränkungen für emissionsintensive Fahrzeuge.
Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen – je nach Tempo drohen bis zu 600 Euro Strafe.
© DGT

Strafen für Verstöße

  • Helmpflicht: Wer ohne Helm auf einem Fahrrad, Motorrad oder E-Scooter fährt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 200 Euro rechnen.
  • Missachtung der Rettungsgasse: Bußgelder bis zu 500 Euro und Punktabzug vom Führerschein.
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss: Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro und Führerscheinentzug.
  • Überhöhte Geschwindigkeit: Erhöhte Bußgelder und neue Radarkontrollen auf Landstraßen und Autobahnen.
  • Fehlende Umweltplakette: In Städten mit Umweltzonen drohen Strafen von bis zu 200 Euro.
Fahrspaß auf La Palma – Motorradfahren mit Meerblick und Kurven satt. 🏍️🌊
© La Palma 24

Neue Regelung für das Fahren von 125-ccm-Motorrädern mit dem Klasse-B-Führerschein

Neue Vorschriften für Scooter und Motorräder – sicher unterwegs auf La Palma.
Archiv © La Palma 24

Seit 2004 dürfen Personen mit einem Klasse-B-Führerschein und mindestens drei Jahren Fahrpraxis Motorräder bis 125 ccm fahren. Ab 2025 wird dies jedoch nur noch nach erfolgreicher Absolvierung eines verpflichtenden Kurses möglich sein.

Details zum neuen Kurs:

  • Gilt nicht rückwirkend: Fahrer, die bereits vor der Einführung der neuen Regelung mit ihrem Klasse-B-Führerschein ein 125-ccm-Motorrad fuhren, sind nicht betroffen.
  • Kursumfang: 7 Stunden (2 Stunden Theorie, 5 Stunden Praxis).
  • Schwerpunkt: Sicherheitsmaßnahmen und Fahrtechniken.
  • Pflichtausrüstung: Während der praktischen Ausbildung sind Helm und Handschuhe verpflichtend.

Wer ist betroffen?

  • Fahrer, die erst nach der Einführung der neuen Regelung die drei Jahre Fahrpraxis mit dem Klasse-B-Führerschein erreichen.
  • Beispiel: Ein Autofahrer, der 2023 seinen Führerschein gemacht hat, muss 2026 vor dem Fahren eines 125-ccm-Motorrads den Kurs absolvieren.
Motorradfahren mit Schutzkleidung – neue Regelungen schreiben Handschuhe und festes Schuhwerk vor.
Archiv © La Palma 24
Fahrspaß mit Verantwortung – neue Verkehrsregeln für Motorradfahrer auf Spaniens Straßen.
2024 © La Palma 24




Mit dieser Maßnahme will die DGT die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und die Unfallzahlen unter Motorradfahrern reduzieren, da diese 2024 rund 37 % der Verkehrstoten in städtischen Gebieten ausmachten.

Bewährter Service am neuen Standort – La Palma 24 mit Autos & Motorrädern auf La Palma

Unser Büro in Los Llanos – zentral gelegen in der Calle Fernández Taño, direkt hinter der Plaza España.
© La Palma 24

Früher in Todoque, heute in Los Llanos: Unser Büro fiel 2021 dem Vulkanausbruch zum Opfer, doch unsere Leidenschaft für Mobilität auf La Palma bleibt. Seitdem sind wir in Los Llanos, in der Calle Fernández Taño 5, direkt hinter der Kirche für euch da.

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Ob Mietwagen oder Motorräder – wir sorgen dafür, dass ihr die Insel flexibel und bestens ausgerüstet erkunden könnt! 🚗🏍

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Eine Motorradgruppe vor unserem alten Büro in Todoque – bevor der Vulkanausbruch 2021 unseren Umzug nach Los Llanos notwendig machte.
Archiv © La Palma 24

Von La Palma 24

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4 Comments

  1. Matthias says:

    Helm auf dem Fahrrad mit mir nicht.Fahrrad werde ich verschenken.Die anderen Verordnungen finde ich gut.Vorallen das unsere älteren Fahrer zum Test müssen.

  2. Stephan says:

    Ich verstehe die Aufregung über Helme auf dem Fahrrad nicht. Ein Sturz ohne Helm kann ziemlich heftige Folgen haben. Hier in Deutschland ist es schon teilweise auf Straßen gefährlich. La Palma hat nich teilweise heftigerer Straßen und Wege zu bieten. Es ist einfach nur vernünftig einen Helm zu tragen. Muss immer erst etwas passieren, bis manche wach werden.

    1. Paul2 says:

      Vielleicht sind das ja bereits die Folgen eines Sturzes ohne Helm. 😉

  3. Marcel Leroc says:

    Die Spanier passen sich offensichtlich der allgemeinen Regelungswut an.
    Passt zu der sozialistischen Regierung. Demnächst wird auch wohl noch geregelt, von wann bis wann man sch… darf. Europa ist auf einem kompletten Irrweg. Und sie werden nicht aufhören !

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